Für immer gezeichnet – Die Geschichte der «Ostarbeiter»

Repatriierung und Aufarbeitung der Verbrechen

Gallwitzkaserne in Duisdorf, Foto von 1949. (Stadtarchiv Bonn, Bildsammlung.)

von Thorben Paul

Spuren der Zwangsarbeit in Bonn

Auf dem Bonner Nordfriedhof befindet sich ein wenig abseits des Einganges im Nordosten ein Feld von 94 Gräbern. Auch wenn dieser Ort nicht weiter auffällig ausgewiesen ist und hier auch so gut wie keine weiteren Informationen zu den Toten und ihrer Geschichten zu finden sind, so sind diese Gräber doch sowjetischen und weiteren osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen und Kriegsgefangenen sowie deren Kindern zugehörig, die während des Zweiten Weltkrieges nach Deutschland verschleppt oder hier geboren wurden und schließlich starben. Dieses Gräberfeld repräsentiert sicherlich jenen Teil aus dem Kreis der Millionen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter, deren Schicksal mit das tragischste Ende nahm, jene, die das Ende des Krieges, ihre Befreiung und das Ende der nationalsozialistischen Verbrechen nicht mehr miterlebten. Doch auch für diejenigen, die Zeugen des Kriegsendes werden konnten, war der Leidensweg damit noch nicht beendet. Ein weiterer Ort im heutigen Bonner Stadtgebiet, der mit der Geschichte sowjetischer Zwangsarbeiter verbunden ist, ist die ehemalige Gallwitz-Kaserne in Bonn-Duisdorf. In dieser wurde neben einem Lager für polnische Displaced Persons auch das Russian Assembly Center 43-353 eingerichtet, welches zwischen Mai und August 1945 circa 10.000 Personen beherbergte, die in die Sowjetunion zurückkehren sollten. Im noch erhaltenen Teil der Kaserne befindet sich heute unter anderem das Bundesministerium für Wirtschaft, weitere Teile wurden mittlerweile abgerissen, um Platz für Wohnhäuser zu schaffen.

Gräberfeld für Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter auf dem Bonner Nordfriedhof

Die Repatriierung ehemaliger Zwangsarbeiter

Mit dem Ende des Krieges stand den allermeisten der befreiten ehemaligen Zwangsarbeiter eine Rückkehr in das jeweilige Herkunftsland bevor. Dies bedeutete jedoch nicht automatisch die Rückkehr in ein normales Leben ohne weitere Übergriffe oder Diskriminierungen. Zunächst einmal erfolgte diese als „Repatriierung“ bezeichnete Rückführung keineswegs freiwillig. Auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 wurde beschlossen, dass die Sowjetbürger, die sich während des Krieges im Ausland befanden, in die UdSSR zurückzuführen seien, und schon im Oktober 1944 war bereits eine „Repatriierungsbehörde beim Bevollmächtigten des Rates der Volkskommissare [Filipp Ivanovič Golikov] der UdSSR für die Rückkehr der Sowjetbürger in ihre Heimat“ gegründet worden; gemeinsam mit dem NKVD organisierte sie die Suche nach den Bürgern, deren Unterbringung in Sammellagern, ihre Filtration und Rückführung in die Heimat.

Die Verpflichtung zur Heimkehr galt auch für Sowjetbürger in den westlichen Besatzungszonen. Hierbei waren die sowjetischen Behörden auf die Kooperation der Westalliierten angewiesen. Diese prägten den Begriff „Displaced Person“, welcher „Zivilpersonen“ bezeichnete, „die sich aus Kriegsfolgegründen außerhalb ihres Staates befinden; die zwar zurückkehren oder eine neue Heimat finden wollen, dieses aber ohne Hilfestellung nicht zu leisten vermögen“. Für ihre vorübergehende Unterbringung wurden in den befreiten Gebieten Lager eingerichtet, die sowjetischen DPs dabei in gesonderten Lagern einquartiert. Die Repatrianten sollten daraufhin nach dem Leipziger Abkommen vom 23. Mai 1945 an elf Übergangsstellen an der Grenze zur Sowjetischen Besatzungszone an die dortigen Verantwortlichen übergeben werden. Der Umstand, von einer anderen als der Roten Armee befreit worden zu sein, gab dabei bereits Anlass zu besonderem Misstrauen und mehr vonseiten der sowjetischen Behörden und der Roten Armee, welches den ehemaligen osteuropäischen Zwangsarbeitern schon grundsätzlich entgegenschlug. Insbesondere Ostarbeiterinnen berichteten später von der Verachtung sowjetischer Soldatinnen und Soldaten ihnen gegenüber, sowie Misshandlungen, die für sie wiederum eine tiefe Kränkung darstellten.

Aufgrund des Verdachts, mit den Deutschen kollaboriert zu haben, wurden die Repatrianten vor ihrer Reise in die Sowjetunion in Filtrationslagern versammelt und ihre Geschichten überprüft. Diese Filtration, auch „Aussieben“ genannt, erfolgte durch Kommissionen aus Vertretern des NKVD, des NKGB und SMERŠ und konnte einen Monat dauern. Während des Aufenthaltes in den Filtrationslagern wurden die zu überprüfenden wiederum zum Arbeitseinsatz herangezogen.

Um die Repatriierung möglichst reibungslos ablaufen zu lassen, erhielten die sowjetischen Offiziere den ausdrücklichen Befehl, nichts von den Schwierigkeiten in der Heimat infolge des Krieges zu erzählen. Stattdessen warb die Propaganda damit, dass den ehemaligen Zwangsarbeitern ihre in Deutschland begangenen „Sünden“ vergeben würden und sie nicht vergessen worden seien. Beispielsweise aus den DP-Lagern der westlichen Besatzungszonen ist jedoch bekannt, dass die dort eingesetzten sowjetischen Repatriierungsoffiziere neben den Mitteln der Propaganda auch auf Einschüchterung, Erpressung und Gewalt zurückgriffen, um die DPs zur Rückkehr zu bewegen. Viele der zu repatriierenden hatten bereits vor dem Krieg Erfahrungen mit den politischen Repressionen in der UdSSR gemacht oder wurden insbesondere in den westlichen Besatzungszonen vor einer Heimkehr gewarnt und beschrieben später den starken Konflikt zwischen dem Wunsch, nach Jahren wieder in die Heimat zurückzukehren, und der Ahnung, was sie dort erwarten könnte. Dina Stefanko zum Beispiel beschrieb ausführlicher, wie gutgläubig sie trotz aller Warnungen bleiben wollte:

„Du bist so dumm – wenn du zu Hause ankommst, schicken sie dich gleich nach Solowki, dann wirst du sehen, was Heimat bedeutet.“ „Ich dachte so: Wenn die Heimat uns ruft und auf uns wartet, dann muss ich nach Hause fahren. […] Ich glaubte an die Sowjetmacht, glaubte, dass man dort auf mich wartet.“

Einige versuchten dagegen, sich der Repatriierung zu entziehen und gingen nach Frankreich, Holland, Australien, Polen und weitere Länder. Dies traf besonders auf Zwangsarbeiterinnen zu, die andere Zwangsarbeiter oder Kriegsgefangene aus jenen Ländern geheiratet hatten. Andere Repatrianten, wie Nikolaj Kireev, bedauerten später die verpassten Gelegenheiten:

„Ich wollte nur nach Hause, hatte keinen anderen Gedanken. Die kamen erst hier, als ich merkte, dass mir ständig Steine in den Weg gelegt werden. Da habe ich dann gedacht – Mensch, so was gibt’s nur einmal im Leben. Ich hätte gehen können, wohin ich wollte. Nach Australien sind welche gegangen, nach Kanada, nach Amerika. Jeder wohin er wollte, niemand hinderte sie daran.“

Wer die Filtration überstanden hatten, für den brachte die Heimkehr selbst neue Herausforderungen mit sich. Sie gestaltete sich aufgrund unzureichender Verkehrsmittel, Sprachkenntnisse und der körperlichen Entkräftung schwierig. Die Repatriierten wurden zudem unterwegs bestohlen oder zuhause mit Enttäuschung empfangen, wenn sie nicht wie andere Kriegsheimkehrer Beute aus dem besiegten Deutschland mitbrachten. Paradoxerweise, wie man meinen möchte, waren ausgerechnet ehemalige KZ-Häftlinge in besonderem Maße von Misstrauen und Feindseligkeit betroffen. Man ging davon aus, dass es praktisch unmöglich sei, die Konzentrationslager zu überleben, ohne mit den Deutschen kollaboriert zu haben. Nikolaj Bogoslavec aus Senkov in der Ukraine, der nach einem Fluchtversuch in Groß-Rosen und Mittelbau-Dora inhaftiert war kommentierte die Behandlung trocken:

„Aha, denke ich, aus einem Konzentrationslager also ins nächste“

Waren sie von der Mangelernährung in der Haft noch aufgedunsen, gab es den neidvollen Vorwurf die „Dicken“ hätten es sich in Deutschland gut gehen lassen.

Was sich wie ein roter Faden durch alle Erzählungen der ehemaligen Zwangsarbeiter seit der Verschleppung nach Deutschland und vielfach schon früher zieht, ist die empfundene Erniedrigung, nun auch durch die Unterstellung des Verrats, nachdem sie zumeist im Kindes- oder Jugendalter nach Deutschland gekommen waren und sich vielmehr von der Sowjetunion im Stich gelassen fühlten.

Leben in der Sowjetunion

Nach bestandener Filtration konnten die Gewährung einer direkten Heimkehr oder immerhin noch eine Einberufung in die Armee als Zeichen des Vertrauens gewertet werden. Viele wurden jedoch nach ihrer Überprüfung erneut zur Zwangsarbeit in den Arbeitsbataillonen für Demontagearbeiten in der Sowjetischen Besatzungszone oder den Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur wie den Bergwerken im Donbass eingesetzt. Dabei waren Kriegsgefangene und ehemalige „Ostarbeiter“ aus der Westukraine und dem Baltikum besonders betroffen. Vor dem Hintergrund des beginnenden kalten Krieges wurden vermeintlichen Verrätern und Spionen zudem auch 10-jährige Lagerhaftstrafen verhängt. Nikolaj Kireev zufolge war die Erklärung für das Misstrauen einfach:

„Unter Stalin gab es nur eine Kategorie: Wer im Ausland gelebt hat, der hat eine andere Welt gesehen, egal, wo er war, ob er im Gefängnis gesessen hat oder im KZ.“

Diejenigen, die von diesem Schicksal verschont blieben, waren in der Folgezeit dennoch massiven Diskriminierungen ausgesetzt. Der NKVD, das MGB und der KGB überwachten die ehemaligen Zwangsarbeiter bis in die 50er Jahre hinein. Sie erhielten auch keine persönlichen Ausweise und besaßen nur eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit. Stattdessen konnten für eine gewisse Erleichterung Bescheinigungen zum Nachweis für eine gewaltsame, nicht-freiwillige Verschleppung ausgestellt werden. Das Misstrauen durch den Staat übertrug sich auf die gesamte Gesellschaft. Mindestens bis in die Mitte der 50er Jahre erschwerten entsprechende Angaben in den Personalakten die Erlangung von Arbeits- oder Studienplätzen. Wieder war eine KZ-Haft ein weiteres Hindernis, beispielsweise, wenn es um den Beitritt in die kommunistische Partei ging.

Dieses Klima des Misstrauens und der Ausgrenzung verleitete viele Betroffene dazu, ihre Vergangenheit gänzlich zu verheimlichen, notfalls auch vor der eigenen Familie, denn auch persönliche Beziehungen wurden von dem Stigma der deutschen Zwangsarbeit zerstört. Viktor Šabskij gelang es, mit einem gefälschten Lebenslauf Erfolg zu haben. Selbst seine Familie erfuhr jedoch erst Anfang der 90er Jahre von seiner Zeit in Deutschland. Die Verheimlichung der Vergangenheit auch vor dem eigenen Ehepartner war dabei insgesamt kein Einzelfall. Eine weitere ehemalige Zwangsarbeiterin berichtete davon, dass ihr sogar von ihrem eigenen Ehemann täglich vorgeworfen wurde, eine Verräterin gewesen zu sein. Ein besonders tragisches Schicksal schilderte Marija Pudjakova, die während ihrer Schwangerschaft von ihrem Partner verstoßen wurde, ohne festen Wohnsitz oder Arbeitsplatz auch nicht für ihre kranke Tochter sorgen konnte, welche anderthalbjährig verstarb.

Die Geschichte der deportierten Menschen, die in Deutschland für den Feind hatten arbeiten müssen, passte einerseits nicht in das Narrativ des geeinten heroischen Widerstandskampfes gegen den Faschismus. Diese Täter-Opfer-Umkehr hatte zudem den Effekt, dass sich der Staat von der Verantwortung für das Schicksal der Zwangsarbeiter befreien konnte.

Zu den Gefühlen der Angst und Machtlosigkeit gegenüber dem Staat, den ständigen Überprüfungen und dem Schock, nicht nur von den Nationalsozialisten, sondern von den „eigenen Leuten“ verhört oder gefoltert zu werden gesellten sich bei vielen der Interviewten Schuldgefühle, beispielsweise dafür, sich nicht den Partisanen angeschlossen zu haben. Die Scham, für den Feind zu arbeiten, beschrieben einige als schwerer zu bewältigen als den Überlebenskampf eines Soldaten an der Front. Andere konnten sich eher von dem offiziellen Narrativ lösen. Sergej Bogdanov etwa kommentierte die Situation:

„Unsere Armee unter Führung unseres Generalissimus Jossif Wissarionowitsch Stalin hatte mich im Stich gelassen. Wir waren doch allen scheißegal.“

Und Tat‘jana Savenko fasste zusammen:

„In Deutschland betrachtete man uns als Feinde, in Russland als Verräter.“

Die meisten ehemaligen Zwangsarbeiter lebten nach dem Krieg am Existenzminimum, viele wurden von häufigen, schweren Krankheiten geplagt und waren auf staatliche Sozialleistungen angewiesen.

Juristische Aufarbeitung in Deutschland

Die Frage der Aufarbeitung der Zwangsarbeit im nationalsozialistischen Deutschland zog sich in der Nachkriegszeit über Jahrzehnte hin und vollzog sich dabei vor allem auf der juristischen Ebene. Einer der Anklagepunkte der Alliierten im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vom November 1945 bis Oktober 1946 stufte erstmals „Deportation zur Zwangsarbeit“ und „Versklavung“ als wesentliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Von den 24 Angeklagten wurden 10 unter anderem wegen der Organisation der Zwangsarbeit verurteilt, zu den prominentesten gehörten wohl Rüstungsminister Albert Speer und „Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz“ Fritz Sauckel.

Einige der 12 Nachfolgeprozesse beschäftigten sich überdies mit der Verwicklung der Industrie in die Zwangsarbeit. So wurde vom 18. April bis zum 22. Dezember 1947 ein Prozess gegen Friedrich Flick und fünf seiner Mitarbeiter geführt, vom 14. August 1947 bis zum 30. Juli 1948 gegen 24 Verantwortliche der IG Farben AG und vom 8. Dezember 1947 bis zum 31. Juli 1948 erfolgte der Krupp-Prozess. Die Urteile fielen insgesamt mild aus; so wurde Friedrich Flick 1947 zu sieben Jahren Haft verurteilt, 1950 aber schon wieder freigelassen. In der frühen BRD verbreitete sich die Auffassung, die Wirtschaft sei vom Staat zum Einsatz von Zwangsarbeitern gezwungen worden. Jubiläumsschriften von Betrieben, die von Zwangsarbeit Gebrauch gemacht hatten, verschwiegen diesen Punkt in ihrer Historie häufig. In der folgenden Zeit lag der Fokus der juristischen Aufarbeitung weiterhin vor allem auf der Industrie; die Beteiligung von Landwirtschaft, Kommunen und Kirchen an den Verbrechen blieb zumeist unberücksichtigt. Zudem stellte der Einsatz von Zwangsarbeitern während des Krieges vor deutschen Gerichten keinen Straftatbestand dar und nur konkrete Fälle von Misshandlungen wurden verfolgt.

Eine mögliche Entschädigung der ehemaligen Zwangsarbeiter wurde als Teil der zwischenstaatlichen Kriegsfolgenregelung und des Reparationsproblems vor allem gegenüber den westlichen Staaten gesehen, speziell die osteuropäischen Zwangsarbeiter wurden damit ausgeklammert. Im Londoner Schuldenabkommen am 27. Februar 1953 erreichte die BRD dann, die Entschädigungsfragen bis zu einem endgültigen Friedensvertrag aufschieben zu können. Wann ein solcher unterzeichnet würde, war zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Teilung Deutschlands noch nicht absehbar. Was die DDR anbelangt, so verzichtete die Sowjetunion ihr gegenüber auf Reparationen.

Die Gerichte in der BRD wiesen bis in die späten 80er Jahre fast alle Klagen auf Entschädigung ab. Eine Ausnahme bildete zum Beispiel Norbert Wollheim, der 1950 gegen I.G. Farben auf Entschädigung für seine Zwangsarbeit klagte. Im Westen erhielten Kläger immerhin Unterstützung durch (westliche) Organisationen wie der Jewish Conference on Material Claims against Germany. Nicht-Regierungsorganisationen aus Osteuropa blieben dagegen jedoch bis zum Ende des Kalten Krieges chancenlos. In der deutschen Öffentlichkeit wurden diese Prozesse, wenn sie denn geführt wurden, kaum beachtet. Die Entnazifizierung und die Bestrafung der Täter wurden nach wie vor von vielen Deutschen abgelehnt.

Ab den 70er Jahren änderte sich der Umgang mit der Thematik allmählich mit dem Aufkommen von Bürgerinitiativen. 1982/83 befasste sich der Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten, durchgeführt von der Körber-Stiftung mit dem Thema „Alltag im Nationalsozialismus. Die Kriegsjahre in Deutschland“. Dieser erreichte eine große Teilnehmerzahl unter den Schülern, die sich überraschend häufig mit dem Thema der Zwangsarbeit auseinandersetzten, in der Presse hingegen warnte man vor dem Wettbewerb.

Mit dem allmählichen Schwinden der Tätergeneration aus der deutschen Gesellschaft verlor die konkrete Entschädigung der Opfer von Deportationen und Zwangsarbeit für die jüngeren Generationen an Bedeutung. Stattdessen erhielten identitätspolitische und symbolische Anerkennung in der BRD eine größere Relevanz. Besonders für die ehemaligen Zwangsarbeiter in Osteuropa stellte ein materieller Ausgleich jedoch weiterhin eine wichtige Forderung dar.

In diesem sich verändernden Klima gingen deutsche Unternehmen wie Daimler-Benz und Volkswagen nun offener mit dem Thema Zwangsarbeit um und begannen selbst, Forschung zum Thema und Hilfsprojekte zu fördern. Auf steigenden öffentlichen, vor allem auch internationalen Druck hin richteten Bundesregierung und Unternehmen schließlich einen Fonds ein, aus dem seit 2001 humanitäre Zahlungen erfolgten. Die Verteilung wurde von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ und internationale Partnerorganisationen durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt waren die meisten der ehemaligen Zwangsarbeiter jedoch bereits verstorben.

Die Rolle von Memorial und die Erinnerung an die Zwangsarbeit

Mit dem Wachsen des öffentlichen Interesses vor allem ab den 80er Jahren lagen nun vermehrt Selbstzeugnisse ehemaliger Zwangsarbeiter in Form von Interviews oder schriftlichen Berichten vor. In der Sowjetunion hatte sich zudem im Jahr 1987 während der Perestrojka die Organisation „Memorial International“ (die in Russland seit Dezember 2021 verboten ist) formiert und im Januar 1989 in Moskau gegründet. Seit dem Herbst desselben Jahres arbeitete diese in Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung an der Erforschung der Geschichte der osteuropäischen Zwangsarbeiter, der Suche nach Zeitzeugen und der Durchsetzung von Rehabilitationen. Berichte über diese Projekte in der Wochenbeilage Nedelja der Zeitung Isvestija im Jahr 1990 verbunden mit dem fälschlichen Hinweis, dass ehemalige Zwangsarbeiter im Gegenzug für Berichte über ihre Erfahrungen mit einer Rente aus Deutschland rechnen könnten, führten dazu, dass Memorial innerhalb weniger Monate über 400.000 Briefe, Dokumente und Fotos aus der ganzen Sowjetunion erhielt. Diese bildeten die Grundlage für die weitere Beschäftigung mit der Thematik und rückten diese erstmals in einem neuen Ausmaß in die öffentliche Wahrnehmung.

Selbstzeugnisse in Form von Tagebüchern, Briefen oder Memoiren, wie sie für die Untersuchung der Erfahrungen anderer Leidenswege größerer Menschengruppen herangezogen werden können, fehlen im Falle der Zwangsarbeiter zu großen Teilen. Dies lag einerseits an dem Umstand, dass diese nicht immer aus einem stark literarisch geprägten sozialen Umfeld stammten, andererseits war es unter den Bedingungen der Zwangsarbeit enorm schwierig, solche Zeugnisse sicher aufzubewahren. Zudem sorgten die jahrzehntelangen Diskriminierungen in der Sowjetunion, dass diese Zeugnisse vielfach zum Selbstschutz vernichtet wurden.

Stattdessen waren die Interviews mit Memorial für viele der Betroffenen tatsächlich das erste Mal, dass sie überhaupt offen über ihre Erfahrungen sprechen konnten. Entsprechend herausfordernd war es für sie, dieses Schweigen nun zu brechen. Da es ihnen so lang nicht möglich gewesen war, ihre Erinnerungen zu pflegen oder zu dokumentieren, waren diese vielfach ungenau oder teilweise verdrängt. Ebenso vermischten sich die persönlichen Erzählungen mit Elementen von Narrativen über andere Verbrechenskomplexe. Auch der fehlende Austausch untereinander führte zu einer starken Fragmentierung der Erinnerung. Eine frühere Verarbeitung der Traumata hätte diesen Effekten womöglich entgegenwirken können. Der Raum, den die Thematik der Zwangsarbeiter zumindest im öffentlichen Diskurs in Russland zwischenzeitlich einnehmen konnte, ist seit einigen Jahren schon wieder im Schwinden begriffen, da sich ihre Geschichte erneut nicht mit der offiziellen Erinnerungspolitik vereinbaren lässt. In diese Zeit fiel auch die Veröffentlichung der russischen Originalausgabe von „Für immer gezeichnet. Die Geschichte der «Ostarbeiter»“ im Jahr 2016 durch Memorial.


Verwendete Literatur

  • Bab, Bettina: Displaced Persons. „Entheimatete Personen im Duisdorfer Ausländerlager“, in: Bonner Geschichtswerkstatt (Hg.): „Es treibt mich die Nötigung des Lebens…“. Fremde in Bonn. Ein historisches Lesebuch, Bonn 1993.
  • Davies, Franziska/Makhotina, Katja: Offene Wunden Osteuropas. Reisen zu Erinnerungsorten des Zweiten Weltkriegs, Darmstadt 2022.
  • Herbert, Ulrich: Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches, Bonn 1999.
  • Goeken-Haidl, Ulrike: Die Repatriierung sowjetischer Zwangsarbeiter und Kriegsgefangener während und nach dem Zweiten Weltkrieg, in: Boehling, Rebecca/Urban, Susanne/Bienert, René (Hgg.): Freilegungen. Displaced Persons. Leben im Transit. Überlebende zwischen Repatriierung, Rehabilitation und Neuanfang (Jahrbuch des International Tracing Service 3) Göttingen 2014.
  • Hildt, Julia/Lenz, Britta: „Ostarbeiterinnen schlagen gut ein … “. Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus der Ukraine, Russland und Weißrussland in Bonn 1941–1945, in: Dahlmann, Dittmar et al. (Hgg.): „Schlagen gut ein und leisten Befriedigendes“. Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in Bonn 1940-1945 (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Bonn 65) Bonn 2006.
  • Jacobmeyer, Wolfgang: Vom Zwangsarbeiter zum Heimatlosen Ausländer (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 65) Göttingen 1985.
  • Knigge, Volkhard/Lüttgenau, Rikola-Gunnar/Wagner, Jens-Christian (Hgg.): Zwangsarbeit. Die Deutschen, die Zwangsarbeiter und der Krieg. Begleitband zur Ausstellung im LWL-Industriemuseum Zeche Zollern, Essen 2012.
  • Memorial Moskau/Heinrich-Böll-Stiftung (Hg.): Für immer gezeichnet. Die Geschichte der „Ostarbeiter“ in Briefen, Erinnerungen und Interviews, Berlin 2019.

Verwendete Internetressourcen